seca.

Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)

Bedingungen für die Nutzungsrechtseinräumung zwischen seca und Erwerber Lizenz für seca connect 103

Wichtig – bitte aufmerksam lesen: Es handelt es sich hier um eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen Ihnen und seca. Bevor Sie mit der Installation der Software fortfahren, lesen und akzeptieren Sie bitte die folgende Softwarelizenz.

Vorbemerkung

Kunden, deren Hauptgeschäftssitz sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befindet, werden im Folgenden ggf. „lokale Kunden“ genannt, und Kunden, deren Hauptgeschäftssitz sich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet, werden im Folgenden ggf. als „ausländische Kunden“ bezeichnet.

Artikel 1 – Lizenz

1.1 Sie dürfen ein Exemplar der Software seca connect 103 („Software“) installieren und nutzen. Sie erhalten eine nicht übertragbare, nicht exklusive Lizenz für die Nutzung der von der seca GmbH & Co. KG, Hammer Steindamm 3-25, 22089 Hamburg, Deutschland („seca“) entwickelten Software zu den in der vorliegenden Softwarelizenz genannten Bedingungen.

1.2 Sie akzeptieren hiermit, dass durch diese Softwarelizenz keine Besitzansprüche oder Eigentumsrechte oder Rechte des geistigen Eigentums in Bezug auf die Software auf den Lizenznehmer übergehen.

1.3 Alle Urheberrechte, sonstigen Rechte des geistigen Eigentums an der Software und Rechte am Know-how sind seca vorbehalten, mit Ausnahme von Komponenten der Software, die speziellen Open-Source-Lizenzbedingungen unterliegen, die an folgender Stelle abrufbar sind:

https://www.seca.com/en_us/opensource.html (englische Fassung)

sowie

https://www.seca.com/de_de/opensource.html (deutsche Fassung)

Jede Modifizierung der Software ist untersagt, es sei denn, dies ist gemäß der jeweiligen Open-Source-Lizenz zulässig, auf die vorstehend verwiesen wird und die unter den genannten Links abrufbar ist.

In jedem Fall darf die Software nur von Ihnen genutzt werden und jedes Dekompilieren, Zerlegen oder sonstiges Reverse-Engineering ist unzulässig.

1.4 Es ist Ihnen nicht gestattet, einen urheberrechtlichen oder sonstigen Eigentumshinweis an oder in der Software zu verändern oder zu entfernen. Im Fall eines Verstoßes gegen Ihre Pflichten im Rahmen der vorliegenden Softwarelizenz behält sich seca das Recht auf Durchsetzung der seca zustehenden Rechte vor, die sich u. a. aus Abschnitt 69 f. und 97 des deutschen Urhebergesetzes ergeben.

1.5 Hiermit erklären Sie sich unwiderruflich damit einverstanden, dass seca Log-Dateien und weitere technische Informationen für die Zwecke einer Fehleranalyse durch seca einsetzt, mit dem Ziel, die Software zu verbessern und deren Leistung zu optimieren, wobei jedoch jederzeit gilt, dass die ausgewerteten Daten ausschließlich in anonymisierter Form verwendet werden. Ihre ausdrückliche Einwilligung erteilen Sie, indem Sie den jeweiligen Installations- und Konfigurationsdialog annehmen oder ablehnen.

Artikel 2 – Garantien

seca liefert Ihnen die Software in einem in Bezug auf Qualitäts- oder Rechtsmängel einwandfreien Zustand. Mängel, die die Funktionstüchtigkeit der Software geringfügig beeinträchtigen, werden für die Zwecke der vorliegenden Vereinbarung nicht als Mängel betrachtet. Eine Funktionseinschränkung, die durch die Hardware- und Softwareumgebung, die Sie bereitstellen, durch Anwenderfehler, fehlerhafte externe Daten, eine Störung des Computer-Netzwerks oder jeden anderen Grund, der in Ihren Zuständigkeitsbereich fällt, verursacht ist, wird für die Zwecke dieser Vereinbarung nicht als Mängel betrachtet.

seca garantiert nicht für das ordnungsgemäße Funktionieren von Software, die durch Sie modifiziert worden ist, es sei denn, Sie können nachweisen, dass der angezeigte Mangel nicht auf eine solche Änderung zurückgeht.

Sie treffen angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software nicht ordnungsgemäß funktioniert oder vollständig ausfällt. Vor dem Einsatz der Software in Ihrem Betrieb testen Sie diese umfassend, damit sichergestellt ist, dass sie für den von Ihnen vorgesehenen Zweck geeignet ist. Auch sichern Sie Ihre Daten fachmännisch nach dem neuesten Stand der Technik –und zwar nach jeder Sitzung, in der Sie die Software verwendet haben. Sie stellen sicher, dass Ihre Daten, deren letzter Stand in maschinenlesbarer Form in den verfügbaren Datenspeichern vorliegt, unter angemessenem Aufwand wiederhergestellt werden können. Bei Datenverlust ist die Haftung von seca auf den Schaden begrenzt, der selbst mit Daten-Backup entstanden wäre. Ein Garantieanspruch besteht nur, wenn die Software gemäß den Systemanforderungen installiert ist, die in der zugehörigen Produktdokumentation beschrieben sind.

Nicht unter die Garantie fällt Software von seca, die durch Sie modifiziert wurde, es sei denn, Sie können nachweisen, dass eine solche Änderung nicht für den angezeigten Mangel ursächlich ist.

Garantieansprüche werden nur im Fall von Mängeln als begründet akzeptiert, die sich reproduzieren oder verifizieren lassen.

Warranty claims will be regarded as justified only in case of defects that are amenable to reproduction or verification.

Für lokale Kunden gilt Folgendes:

Voraussetzung für einen Garantieanspruch von Ihrer Seite ist die vollständige Einhaltung aller Anforderungen im Hinblick auf Untersuchung und Widerspruch gemäß § 377 Handelsgesetzbuch. Sie müssen Mängel unverzüglich nach der Entdeckung anzeigen und seca, soweit möglich, über die Art und das Auftreten des Mangels aufklären.

seca beseitigt Qualitätsmängel zunächst in Form einer Reparatur. Lokale Kunden haben Anspruch darauf, eine Reparatur oder ein neues Programm zu verlangen, es sei denn, seca ist von Gesetzes wegen berechtigt, eine derartige Reparatur oder einen Ersatz zu verweigern. Der lokale Kunde gewährt seca eine angemessene Frist für die Reparatur bzw. den Ersatz.

Schlägt die Reparatur bzw. der Ersatz wie vorstehend fehl, ist der lokale Kunde berechtigt, seine Zahlung(en) zu kürzen oder vom Vertrag zurückzutreten.

Garantieansprüche verjähren 12 Monate nach Gefahrenübergang.

Bei Mängeln, die auf Grundlage des vorliegenden Artikels 2 angezeigt werden, führt seca nach eigenem Ermessen eine Reparatur durch oder sorgt für Ersatz. Ist seca nicht in der Lage, den Mangel in einem angemessenen Zeitraum zu beseitigen, sind Sie berechtigt, eine Frist für die Nachbesserung zu setzen und anschließend Ihre Zahlung zu kürzen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn die rechtlichen Anforderungen hierfür erfüllt sind.

Sie haben nur in dem Umfang ein Recht auf Schadenersatz, wie es gesetzlich vorgesehen ist, und innerhalb des in Artikel 4 vorgesehenen Rahmens. Die Verantwortung, dass Ihre Hardware, Ihre Systeme und die IT-Umgebung für die Installation der Software geeignet sind, liegt allein bei Ihnen.

seca haftet ausschließlich in Höhe der für die Software zum Zeitpunkt des Kaufs gezahlten Summe und nicht für darüberhinausgehende Schäden. Im Übrigen sind jede weitere Haftung im Zusammenhang mit Mangeloder Falschlieferungen oder Verstößen im Rahmen der Vertragserfüllung sowie weitere Schadenersatzansprüche wegen fahrlässigen Verschuldens unter der vorliegenden Lizenzvereinbarung ausgeschlossen.

Für ausländische Kunden gilt Folgendes:

Sie erhalten die Software und sonstige Dokumentation „wie gesehen“ und mit allen Fehlern.

seca, die Zulieferer von seca und die Zertifizierungsbehörden übernehmen keine Garantie für die Leistung oder die Ergebnisse, die Sie ggf. durch die Nutzung der Software, die Dienstleistungen der Zertifizierungsstellen oder Angebote Dritter erhalten, und können dies auch nicht. Außer in dem Maße, wie eine Gewährleistung, Bedingung, Zusicherung oder Bestimmung gemäß den auf Sie anwendbaren Gesetzen nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden darf, gewähren seca und die Zulieferer von seca sowie die Zertifizierungsbehörden keine Garantie, Bedingung, Zusicherung oder Bestimmung (weder ausdrücklich noch stillschweigend, und unabhängig davon, ob es sich um eine Satzung, allgemeines Recht, einen Brauch, ein Gewohnheitsrecht usw. handelt) in Bezug auf einen Sachverhalt, unter anderem die Nichtverletzung der Rechte Dritter, Marktgängigkeit, Integration, zufriedenstellende Qualität oder Eignung für einen bestimmten Zweck, unabhängig von der Ursache. Hieraus leitet sich kein Recht ab, die Software nach dem Ende der Laufzeit der vorliegenden Vereinbarung weiter zu nutzen.

Artikel 3 – Medizinprodukte-Richtlinie

Beachten Sie bei der Installation, der Inbetriebnahme und der Nutzung der Software, dass für Medizinprodukte besondere Gesetze gelten, die hierbei zu berücksichtigen sind. Wenn nicht ausdrücklich im Rahmen einer separaten Vereinbarung seitens seca oder der mit seca verbundenen Unternehmen oder Dritten anders vereinbart, erfolgt die Nutzung der Software auf Ihr eigenes Risiko hin und es gelten hinsichtlich Garantie und Haftung die Einschränkungen der Artikel 2 und 4.

Artikel 4 – Haftungsbeschränkung

Für lokale Kunden gilt Folgendes:

seca leistet Schadenersatz oder erstattet Aufwendungen unabhängig vom Rechtsgrund (u. a. Verstoß gegen vertragliche Pflichten, unerlaubte Handlung) nur im nachstehend genannten Umfang.

Bei vorsätzlichem Verschulden oder grober Fahrlässigkeit und im Fall eines Garantieanspruchs bezüglich der vereinbarten Eigenschaften: in voller Höhe.

Bei leichter Fahrlässigkeit: in Höhe des typischen oder vorhersehbaren Schadens, der dadurch zu vermeiden ist, dass seca seiner Sorgfaltspflicht nachkommt. seca übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten oder Systemschäden infolge der Nutzung der Software.

seca haftet nicht, wenn die Software in irgendeiner Form verändert worden ist, wenn das Medium versehentlich, missbräuchlich oder durch Fehlnutzung beschädigt worden ist, oder wenn der Ausfall durch die Nutzung der Software mit einer anderen als der empfohlenen Hardware-Konfiguration entstanden ist.

In dem Maße, wie die Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seitens der Angestellten, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von seca.

Unbeschadet des Vorstehenden bleiben die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und die Haftung im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes hiervon unberührt.

Für ausländische Kunden gilt Folgendes:

Unter keinen Umständen haften seca und die Vertreter, Angestellten oder Zulieferer von seca Ihnen gegenüber für Schäden, Forderungen oder Kosten, u. a. auch nicht für Folgeschäden, indirekte, zufällige Schäden oder entgangene Gewinne oder verlorene Ersparnisse, auch dann nicht, wenn ein Vertreter von seca von der Möglichkeit eines solchen Verlusts, Schadens oder einer Forderung in Kenntnis gesetzt worden ist. Die vorstehenden Beschränkungen und Ausschlüsse gelten in dem Maße, wie es an Ihrem Standort nach geltendem Recht zulässig ist.

Der Gesamthaftungsumfang von seca und den Zulieferern von seca sowie der Zertifizierungsbehörden im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist ggf. auf die Höhe der für die Software gezahlten Summe begrenzt.

Keine Bestimmung der vorliegenden Softwarelizenz beschränkt die Haftung von seca im Todesfall oder bei Personenschäden, die auf Fahrlässigkeit oder Täuschung (Betrug) seitens seca zurückzuführen sind.

(Nur USA). In einigen Bundesstaaten ist der Ausschluss stillschweigender Zusicherungen nicht zulässig. In diesem Fall trifft der vorstehende Ausschluss auf Sie nicht zu. Diese Garantie gewährt Ihnen besondere gesetzliche Rechte, und Sie haben möglicherweise weitere Rechte, die von Staat zu Staat unterschiedlich sein können.

Artikel 5 – Exportbestimmungen / Steuern

5.1 Sie erklären, dass die Software nicht in ein Land versendet, übermittelt oder ausgeführt wird oder in einer Weise verwendet wird, die gemäß dem Exportkontrollgesetz der USA oder jeder anderen Exportvorschrift, -beschränkung oder -verordnung (zusammen die „Exportgesetzgebung“) verboten ist.

Darüber hinaus versichern und bestätigen Sie, wenn feststeht, dass die Software gemäß Exportgesetzgebung einer Ausfuhrkontrolle unterliegt, dass Sie nicht Staatsbürger eines Landes sind, für das ein Embargo verhängt worden ist (darunter Iran, Syrien, Sudan, Kuba und Nordkorea), oder in einem solchen Land ansässig sind, und dass es Ihnen gemäß Exportgesetzgebung auch anderweitig nicht untersagt ist, die Software zu erhalten.

Alle Rechte zur Nutzung der Software werden unter der Bedingung gewährt, dass diese Rechte hinfällig sind, wenn Sie gegen die Bestimmungen der vorliegenden Softwarelizenz verstoßen.

5.2 Sie sind für die Entrichtung aller Steuern und sonstigen Abgaben verantwortlich, die im Zusammenhang mit der Softwarelizenz anfallen.

Artikel 6 – Verschiedenes

6.1 Die vorliegende Softwarelizenz kann nur durch einen schriftlichen, von beiden Parteien ordnungsgemäß unterzeichneten Nachtrag geändert werden.

6.2 Die vorliegende Softwarelizenz ist die gesamte und einzige Lizenzvereinbarung bezüglich dieser Software zwischen den Parteien und ersetzt alle Vorschläge und/oder Verhandlungen, die schriftlich oder mündlich zwischen den Parteien bezüglich dieser Softwarelizenz bestehen oder geführt worden sind.

6.3 Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Softwarelizenz ungültig sein oder werden oder sollte die Softwarelizenz eine Lücke enthalten, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine gültige Bestimmung als vereinbart, die der ursprünglichen kommerziellen Absicht der Parteien am nächsten kommt. Dasselbe gilt für eine Lücke.

6.4 Die vorliegende Softwarelizenz unterliegt in Bezug auf ihre Auslegung, Zusammensetzung, rechtliche Wirkung und Durchsetzbarkeit (i) im Fall lokaler Kunden dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, und (ii) im Fall ausländischer Kunden dem Recht von England und Wales, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist in beiden Fällen Hamburg, Deutschland.

6.5 Die Software darf nur mit der Hardware und Software verwendet werden, die laut Produktbeschreibung ausdrücklich zulässig ist. seca ist nicht für die Funktionsfähigkeit der Hardware und Software Dritter verantwortlich. Des Weiteren ist seca nicht dafür verantwortlich, dass die Software einwandfrei funktioniert, wenn sie mit Hardware- oder Software-Komponenten genutzt wird, die nicht in der Produktbeschreibung genannt sind.